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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sabine Spahn
Am Eichacker 10
36304 Alsfeld

E-Mail: sabine<at>der-vulkan-singt.de

AGB KiJuFe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kinder- und Jugendchorfestival

1. Anmeldung
Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den angegebenen Altersgruppen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

2. Zahlungsbedingungen
Binnen 14 Tagen nach der Anmeldung ist die Teilnehmergebühr zu leisten. Erfolgt 14 Tage nach der 1. Mahnung keine Zahlung, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Merkblatt des Fördervereins „Der Vulkan singt e.V.“ (FV) zum jeweiligen Festival. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des FV.

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von einem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom FV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt des Festivals nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der FV ist verpflichtet, dem/der TeilnehmerIn über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem/ der TeilnehmerIn einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Festival muss zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim FV. Tritt eine/ein TeilnehmerIn vom Festival zurück oder aber tritt er/sie das Festival nicht an, kann der FV als Entschädigung für seine Aufwendungen bis 15 Tage vor Beginn des Festivals 50% der Teilnehmergebühr verlangen, danach verfällt die Teilnehmergebühr.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Muss das Festival infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt abgesagt werden, so bemüht sich der FV um einen neuen Termin. Die bestehenden Anmeldungen haben weiterhin Gültigkeit. Kann eine/ein TeilnehmerIn den Ersatztermin nicht wahrnehmen und tritt deshalb zurück, wird die gezahlte Teilnehmergebühr erstattet.

7. Haftung
Der FV haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung des Festivals.

8. Beschränkung der Haftung
8.1. Für alle gegen den FV gerichteten vertraglichen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 EURO.

8.2. Der FV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den FV ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der/die TeilnehmerIn haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm/ ihr mitgeführten Sachen verursacht wird. Ebenso erfolgen Baden und andere Sonderveranstaltungen (z.B. Klettern etc.) auf eigene Gefahr.

10. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Festivals hat der/die TeilnehmerIn innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Festivals gegenüber dem FV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der/die TeilnehmerIn Ansprüche geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des/der TeilnehmerIn nach den § 651 g. Abs. 2,S.1 BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Festival dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem/der TeilnehmerIn und dem FV über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der/die TeilnehmerIn oder der FV die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Mitwirkungspflicht der FestivalteilnehmerInnen
Der FV ist bemüht, das Festival zur Zufriedenheit aller TeilnehmerInnen vertragsgerecht durchzuführen. Die FestivalteilnehmerInnen sind verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Die FestivalteilnehmerInnen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich den örtlichen BetreuerInnen zur Kenntnis zu bringen. Diese haben in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der/die FestivalteilnehmerIn schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt unter Umständen ein Anspruch auf Minderung nicht ein. BetreuerInnen vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

12. Ausschluss
Der FV erwartet, dass der/die FestivalteilnehmerIn sich in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der BetreuerInnen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche zu respektieren. Wenn sich ein/eine TeilnehmerIn trotz Abmahnung durch den FV oder seine Beauftragten nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet oder gegen die Gesetze und Sitten und Gebräuche grob verstößt, gibt der/die FestivalteilnehmerIn dem FV die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung ohne Erstattung der Teilnehmergebühr von der weiteren Teilnahme am Festival auszuschließen und ihn/sie nach Hause zu schicken. In solch einem Fall bevollmächtigt der/die TeilnehmerIn den FV, in seinem/ihrem Namen die notwendigen Schritte einzuleiten und Verträge zu schließen, um den/die TeilnehmerIn nach Hause zurück zu bringen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der FestivalteilnehmerIn bzw. der Erziehungsberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson, einschließlich der Kosten für den Rücktransport der Begleitperson zum Festivalort. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmissbrauchs und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.

13. Versicherung
Alle TeilnehmerInnen sind für die Dauer der Reise im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung und subsidiären Haftpflichtversicherung versichert. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss eines individuellen Reiseversicherungspaketes.

14. Einverständniserklärung
Der/die Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden dass der/die Teilnehmer/in an allen Veranstaltungen der Gruppe auch dem gemeinschaftlichen Sport und Baden o.ä. teilnehmen darf. Diese Veranstaltungen stehen unter der Aufsicht der BetreuerInnen. Der/die Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden, dass sich der/die Teilnehmer/in in Absprache mit den BetreuerInnen für eine begrenzte Zeit in Kleingruppen (mind. 2-3 TN) ohne Aufsicht bewegt. Der/die Erziehungsberechtigte und der/die Teilnehmer/in sind damit einverstanden, dass Fotos der Freizeiten und Jugendwerksveranstaltungen in der Broschüre veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, es liegt dem FV ein schriftlicher Widerspruch vor.

15. Allgemeines
a.) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem FV vorbehalten.
b.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

AGB des Förderverein "Der Vulkan Singt" als PDF