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Was ist ein SINGEN.Bündnis?

Ein SINGEN.Bündnis wird immer von mindestens drei Partnern gebildet, die das Projekt gemeinsam organisieren und durchführen.

Als Antragsteller fungiert eine juristische Person, zum Beispiel ein eingetragener Verein. Dies können Chor- oder Kulturvereine, aber auch die Fördervereine von Schulen oder Kindergärten sein.

Als weitere Kooperationspartner kommen alle privaten und öffentlichen Institutionen wie Kindergärten, Horte oder Schulen, Kirchen, Kultur- und Jugendeinrichtungen bis hin zu privaten Unterstützern und Förderern infrage.

Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitwirkung einer musikpädagogischen Fachkraft für kindgerechtes Singen.